Visumbestimmungen für Schweden

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Visumbestimmungen für Schweden
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Anonim
Schwedisches Gebäude mit Brücke und Fahnen
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Wenn Sie Ihren internationalen Urlaub in Schweden planen, müssen Sie zunächst sicherstellen, dass Sie über die richtigen Dokumente verfügen, um legal in das Land einzureisen, einschließlich Pässen und Touristenvisa. Bürger aus den USA, Kanada, Mexiko, Großbritannien, Japan und mehreren anderen Nationen können Schweden nur mit einem Reisepass besuchen, solange dieser nicht mindestens drei Monate nach Ihrer geplanten Ausreise abläuft.

Schweden ist auch Teil des Schengen-Abkommens, das grenzenloses Reisen zwischen Mitgliedsstaaten ermöglicht. Für Reisende bedeutet dies, dass sie nicht mehr für jedes Land ein individuelles Touristenvisum beantragen müssen, sondern mehrere auf einer Reise durchqueren können. Die Schengen-Mitgliedstaaten sind Österreich, Belgien, die Tschechische Republik, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, M alta, die Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden und die Schweiz.

Jeder Reisende, der einen Reisepass aus einem nicht ausgenommenen Land besitzt, muss ein Schengen-Touristenvisum beantragen, um Schweden und alle anderen Länder des Schengen-Raums zu besuchen. Ebenso muss jeder, der kein EU-Bürger ist, aber in Schweden arbeiten, studieren oder leben möchte, ein Visum beantragen.

Visumbestimmungen für Schweden
Visumtyp Wie lange ist es gültig? Erforderliche Dokumente Antragsgebühren
Schengen-Touristenvisum 90 Tage in einem Zeitraum von 180 Tagen Kontoauszüge, Krankenversicherungsnachweis, Hotelreservierungen, Hin- und Rückflugtickets Bis zu 80 Euro
Arbeitsvisum Bis zu 2 Jahre Scan des Reisepasses 2.000 schwedische Kronen
Studentenvisum Bis zu 1 Jahr Zulassungsbescheid, Krankenversicherung, Nachweis ausreichender Zahlungsmittel 1, 500 schwedische Kronen
Familienvisum Dauer des Sponsorenvisums Zertifikat oder Dokumentation, die die Verwandtschaftsbeziehung belegt Bis zu 2.000 Schwedische Kronen

Schengen-Touristenvisum

Viele Besucher benötigen für die Einreise nach Schweden kein Touristenvisum, aber Reisende aus nicht ausgenommenen Ländern müssen vor der Abreise ein Schengen-Touristenvisum beantragen und genehmigt werden. Das Schengen-Visum verleiht dem Inhaber die gleichen Rechte wie ein Reisender aus einem von der Visumpflicht befreiten Land, dh er kann bis zu 90 Tage lang frei im Schengen-Raum reisen. Es ist wichtig zu beachten, ob Ihr Visum die mehrfache Einreise in den Schengen-Raum oder nur eine einzige Einreise erlaubt, insbesondere wenn Sie vorhaben, auf Ihrer Reise herumzuhüpfen und Nicht-Schengen-Länder zu besuchen (wie Großbritannien oder Irland).

Visumgebühren undBewerbung

Das Verfahren zum Einreichen Ihres Antrags hängt davon ab, aus welchem Land Ihr Reisepass stammt und in welchem Land Sie derzeit wohnen. Schweden hat nicht in jedem Land der Welt Botschaften, und selbst die Länder, die Botschaften haben, lagern diese oft aus konsularische Dienstleistungen, verwenden Sie also das Portal der Schwedischen Botschaft, um Ihr Heimatland und das spezifische Antragsverfahren zu finden.

Egal, ob Sie Ihren Termin bei einem Visumbearbeitungszentrum, einem schwedischen Konsulat oder einem Vertretungskonsulat vereinbaren, die benötigten Dokumente und der allgemeine Ablauf sind mehr oder weniger gleich.

  • Sie müssen das ausgefüllte Antragsformular, ein Passfoto, ein Hin- und Rückflugticket, eine Hotelbuchung, eine Reiseversicherung und einen Finanzierungsnachweis einreichen.
  • Zahlen Sie die Visagebühr von 80 Euro, die in der Landeswährung zu entrichten ist und in der Regel mit Kreditkarte bezahlt werden kann.
  • Wenn Ihr Termin in einem Visa-Bearbeitungszentrum ist, müssen Sie wahrscheinlich eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr zahlen.
  • Bei dem Termin führt der Konsularbeamte ein Interview und nimmt Ihre Fingerabdrücke.
  • Schengen-Touristenvisa werden in der Regel innerhalb von 15 Werktagen bearbeitet.

Arbeitsvisum

Jeder, der kein EU-Bürger ist und zum Arbeiten nach Schweden kommt, muss vor der Einreise ein Arbeitsvisum beantragen. Im Allgemeinen müssen Sie ein Stellenangebot haben, bevor Sie ein Arbeitsvisum beantragen, es sei denn, Sie sind selbstständig oder gründen ein Unternehmen in Schweden.

Arbeitsvisa werden für die Dauer des Arbeitsvertrages für einen Zeitraum von bis zu zwei Jahren erteilteine Zeit und kann verlängert werden, wenn die Arbeit fortgesetzt wird. Das Visum gilt für den konkreten Job, für den Sie ursprünglich eingestellt wurden, und wenn Sie das Unternehmen wechseln oder eine andere Änderung vornehmen möchten, müssen Sie ein neues Visum beantragen.

Visumgebühren und -antrag

Die Beantragung eines Arbeitsvisums in Schweden ist ein relativ einfacher Vorgang, der vollständig online durchgeführt wird, obwohl er sich in die Länge ziehen kann. Wenn Sie von einem schwedischen Unternehmen eingestellt wurden, beginnt der Arbeitgeber den Prozess, indem er Ihre persönlichen Daten, Ihren Arbeitsvertrag und Ihre Unternehmensinformationen an die schwedische Migrationsbehörde übermittelt. Wenn Sie selbstständig sind, müssen Sie diese Schritte selbst durchführen.

  • Sobald die schwedische Migrationsbehörde Ihre Informationen vom Arbeitgeber erhält, erh alten Sie eine E-Mail, in der Sie einen Scan Ihres Reisepasses und Informationen über sich und Ihre Familienmitglieder (falls sie nachziehen) hochladen müssen.
  • Zahlen Sie die Visumgebühr online, die 2.000 schwedische Kronen beträgt.
  • Die Wartezeit auf eine Antwort variiert. Hochqualifizierte Arbeitnehmer hören möglicherweise in ein paar Monaten eine Antwort, Dienstleistungsangestellte benötigen in der Regel sechs bis acht Monate und selbstständige Bewerber bis zu 18 Monate.
  • Wenn die Migrationsbehörde weitere Informationen einholen muss, kann sich die Bearbeitungszeit sogar noch länger verzögern.
  • Sobald Sie genehmigt wurden, können Sie sofort nach Schweden reisen und die letzten Schritte persönlich im Büro der Migrationsbehörde erledigen, wenn Sie aus einem von der Visumpflicht befreiten Land kommen.
  • Wenn Sie zugelassen sind und aus einem nicht befreiten Land kommen, müssen Sie einen Termin bei Ihrem nächstgelegenen Konsulat oder Visumzentrum vereinbarenIhr Foto und Ihre Fingerabdrücke, die vor Erh alt Ihrer Aufenth altskarte aufgenommen wurden. Mit der Karte können Sie nach Schweden einreisen.

Studentenvisum

Studentenvisa sind für Personen erforderlich, die nicht aus der EU kommen und länger als 90 Tage in Schweden studieren. Wenn Ihr Studium weniger als 90 Tage dauert und Ihr Pass aus einem von der Schengen-Visa befreiten Land stammt, können Sie einfach als Tourist ohne Visum nach Schweden einreisen. Wenn Sie aus einem nicht ausgenommenen Land kommen, beantragen Sie das Schengen-Touristenvisum, geben Sie jedoch an, dass der Zweck Ihres Besuchs "Studien" ist (wodurch auch die Gebühr von 80 Euro entfällt).

Für diejenigen, die für ein Semester, ein Jahr oder für die Dauer eines gesamten Studiums in Schweden studieren, müssen Sie ein Studentenvisum beantragen. Sie müssen bereits als Vollzeitstudent in ein akkreditiertes Hochschulprogramm aufgenommen worden sein, bevor Sie das Visum beantragen können. Sobald Sie dies getan haben, kann das gesamte Visumantragsverfahren vollständig online durchgeführt werden, wobei dieselben Dokumente verwendet werden, die Sie für andere Visa benötigen, sowie ein Zulassungsbescheid für das Programm. Die Gebühren für das Studentenvisum betragen 1.500 schwedische Kronen.

Die Bearbeitungszeit für Studentenvisa beträgt in der Regel ein bis drei Monate, es sei denn, die Migrationsbehörde muss weitere Informationen einholen. Wenn Sie aus einem von der Visumpflicht befreiten Land stammen, können Sie, sobald Sie eine positive Entscheidung erh alten haben, nach Schweden reisen und das Verfahren abschließen, um Ihre Aufenth altskarte vom Büro der Migrationsbehörde zu erh alten. Wenn Sie aus einem nicht von der Steuer befreiten Land stammen, müssen Sie sich an das zuständige Amt in Ihrem Heimatland wendenIhr Foto und Ihre Fingerabdrücke genommen. Sobald Sie die physische Aufenth altskarte erh alten haben, können Sie nach Schweden reisen.

Familienvisum

Wenn Sie schwedischer Staatsbürger, EU-Bürger, ständiger Einwohner sind oder ein Arbeitsvisum oder bestimmte Studentenvisa erh alten haben, sind Sie berechtigt, bestimmte Familienmitglieder mit nach Schweden zu ziehen. Als Familienmitglieder sind offiziell nur Ihr gleich- oder andersgeschlechtlicher Ehepartner, Lebens- oder Lebenspartner sowie Ihre Kinder unter 21 Jahren zugelassen. Allerdings, wenn Sie nachweisen können, dass ein anderes Familienmitglied unterh altspflichtig ist Sie zur Pflege benötigen, können Sie auch beantragen, sie mitzubringen (z. B. ein älterer Elternteil).

Wenn der Zusammenführende ein schwedischer Staatsbürger ist oder seinen ständigen Wohnsitz in Schweden hat, erh alten die nachziehenden Familienmitglieder ebenfalls einen ständigen Wohnsitz. Wenn dem Sponsor ein Arbeitsvisum oder ein Studentenvisum erteilt wurde, dürfen die Familienmitglieder nur so lange bleiben, wie sich der Sponsor rechtmäßig in Schweden aufhält.

Das genaue Verfahren hängt vom Aufenth altsstatus des Zusammenführenden und der Art der Familienbeziehung ab. Lesen Sie daher sorgfältig die aktuellsten Informationen der schwedischen Migrationsbehörde. Das Grundgerüst der zu ergreifenden Schritte ist jedoch mehr oder weniger gleich. Unabhängig von der Beziehung darf der Antragsteller nicht bereits in Schweden leben und muss sich von seinem Heimatland aus bewerben.

Der Bewerbungsprozess wird online gestartet und kann durch den Bewerber oder bei Vollmacht durch den Sponsor durchgeführt werden. Sie müssen eine Dokumentation hochladen, die die Beziehung zeigtzwischen dem Zusammenführenden und dem Antragsteller – etwa eine Heiratsurkunde –, die von den örtlichen Behörden beglaubigt und ins Schwedische oder Englische übersetzt wurde. Die Bewerbungsgebühr beträgt 2.000 schwedische Kronen für erwachsene Bewerber und 1.500 Kronen für Bewerber unter 18 Jahren.

Nachdem der Antrag eingereicht wurde, erhält der Sponsor per E-Mail einen Fragebogen über sein Einkommen, seinen Wohnraum und seine Fähigkeit, den Antragsteller zu unterh alten und zu unterstützen. Sobald die Informationen überprüft wurden, muss der Antragsteller einen Termin für ein Gespräch beim nächstgelegenen schwedischen Konsulat in seinem Heimatland vereinbaren. Die Gesamtbearbeitungszeit variiert je nach den individuellen Umständen, kann jedoch von einigen Monaten bis zu mehr als einem Jahr reichen.

Visa Overstays

Das Überziehen Ihres Visums ist eine ernste Angelegenheit und die Folgen können sich auf Ihre zukünftigen Reisen nicht nur in Schweden, sondern im gesamten Schengen-Raum auswirken. Alle Touristen dürfen den Schengen-Raum für bis zu 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen besuchen, also schnappen Sie sich einen Kalender und gehen Sie zu dem Datum, an dem Sie voraussichtlich nach Hause zurückkehren. Gehen Sie von dort aus 180 Tage zurück – ungefähr sechs Monate – und zählen Sie jeden Tag zusammen, an dem Sie sich in einem Schengen-Land aufgeh alten haben. Wenn diese Zahl 90 Tage oder weniger beträgt, brauchen Sie sich keine Sorgen zu machen.

Wenn diese Zahl über 90 liegt, dann haben Sie Ihr Visum überschritten und die möglichen Folgen sind eine Geldstrafe, Inhaftierung, Abschiebung oder sogar ein Verbot der Rückkehr in den Schengen-Raum.

Ihr Visum verlängern

Wenn Sie in Schweden sind und länger als 90 Tage bleiben müssen, müssen Sie eine Visumsverlängerung oder eine Besuchererlaubnis beantragen. Das VisumVerlängerung ist eine einmalige Entscheidung, Ihr Visum um weitere 90 Tage zu verlängern, während die Besuchererlaubnis bei Bedarf um weitere Zeit verlängert werden kann. Unabhängig von der Art der Verlängerung, die Sie beantragen, müssen Sie sie mit außergewöhnlichen Umständen wie einer globalen Pandemie, einer humanitären Krise, einer Naturkatastrophe, einem medizinischen Notfall usw. rechtfertigen.

Da der Besucherausweis verlängert werden kann, bietet er mehr Flexibilität in turbulenten Situationen, kostet aber auch fast das Fünffache. Die einmalige Verlängerung kostet 30 Euro, während die Besuchererlaubnis 1.500 schwedische Kronen oder ungefähr 145 Euro kostet (die Währungen sind unterschiedlich, da die Verlängerung als Schengen-Prozess gilt, während die Besuchererlaubnis von der schwedischen Regierung erteilt wird). Sie können beide Verlängerungen beim nächstgelegenen Büro der schwedischen Migrationsbehörde beantragen.

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