Visumbestimmungen für Finnland

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Visumbestimmungen für Finnland
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Video: Visumbestimmungen für Finnland

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Anonim
Luftbild über Helsinki an einem sonnigen Wintertag
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Wenn Sie schon immer davon geträumt haben, eine Rentierfarm zu besuchen, in der Sauna zu schwitzen, während es draußen schneit, oder das Nordlicht persönlich zu sehen, dann ist Finnland genau die richtige Reise für Sie. Touristen aus einem von der Visumpflicht befreiten Land – darunter die USA, Großbritannien, Mexiko, die EU, Japan und viele andere – können dieses nordische Land besuchen, ohne vorher ein Visum zu beantragen, solange die Reise 90 Tage oder weniger dauert und Sie haben einen gültigen Reisepass, der noch mindestens drei Monate gültig ist, nachdem Sie nach Hause zurückkehren möchten.

Tatsächlich können visumbefreite Reisende jedes der 26 europäischen Länder, die den Schengen-Raum bilden, ohne Visum besuchen. Sobald Sie sich im Schengen-Raum befinden, können Sie die Grenzen zwischen den Ländern überqueren, ohne irgendeine Art von Passkontrolle zu durchlaufen. Da es sich um eine Einheit handelt, gilt das Reiselimit von 90 Tagen für Ihre Zeit in der gesamten Region, nicht in jedem einzelnen Land. Die Nationen, die Teil dieses Abkommens sind, sind Österreich, Belgien, die Tschechische Republik, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, M alta, die Niederlande und Norwegen, Polen, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden und Schweiz.

Reisende aus einem nicht ausgenommenen Landmüssen vor ihrer Ankunft in Finnland in ihrem Heimatland ein Schengen-Touristenvisum beantragen. Nach Erteilung des Visums kann der Inhaber bis zu 90 Tage lang frei im Schengen-Raum reisen.

Jeder, der sich länger als 90 Tage in Finnland aufh alten möchte – außer EU-Bürgern – muss in seinem Wohnsitzland ein Langzeitvisum beantragen. Diese werden in Arbeitsvisa, Studentenvisa oder Familienvisa eingeteilt.

Visumbestimmungen für Finnland
Visumtyp Wie lange ist es gültig? Erforderliche Dokumente Antragsgebühren
Schengen-Touristenvisum 90 Tage in einem Zeitraum von 180 Tagen Kontoauszüge, Krankenversicherungsnachweis, Hotelreservierungen, Hin- und Rückflugtickets Bis zu 80 Euro
Arbeitsvisum Bis zu 1 Jahr Finanzierungsnachweis, Steuerunterlagen des Arbeitgebers Bis zu 490 Euro
Studentenvisum Bis zu 1 Jahr Zulassungsbescheid für das finnische Bildungsprogramm, Finanzierungsnachweis, Krankenversicherungsnachweis, Quittung über bezahlte Studiengebühren 350 Euro
Familienvisum 1–4 Jahre Vermögensnachweis, Verwandtschaftsnachweis Bis zu 470 Euro

Schengen-Touristenvisum

Viele Reisende können Finnland besuchen, ohne ein Touristenvisum zu beantragen, aber wenn Sie mit einem Reisepass reisen, der nicht befreit istLand, müssen Sie ein Schengen-Touristenvisum beantragen. Das Visum erlaubt dem Reisenden, Finnland und jedes andere Schengen-Land zu besuchen, solange die Reise weniger als 90 Tage dauert. Einige Touristenvisa erlauben dem Reisenden, den Schengen-Raum zu verlassen und wieder einzureisen, während andere nur eine einmalige Einreise erlauben, also bestätigen Sie, was in Ihrem Visum steht, bevor Sie Ihre Reise planen.

Visumgebühren und -antrag

Sie müssen sicherstellen, dass Sie Ihr Schengen-Touristenvisum beim richtigen Konsulat beantragen. Wenn Sie nur Finnland besuchen oder Finnland das Hauptziel Ihrer Reise durch Europa ist, stellen Sie den Antrag über das finnische Konsulat in Ihrem Heimatland. Wenn Finnland auf Ihrer Reiseroute steht, Sie aber mehr Zeit in einem anderen Land des Schengen-Raums verbringen, müssen Sie dies über das entsprechende Konsulat beantragen.

In den meisten Fällen lagern finnische Konsulate ihre Visabearbeitung an VFS Global aus. Sie müssen einen Termin vereinbaren und persönlich in ein Büro gehen, um Ihre Dokumente vorzulegen.

  • Sie müssen ein ausgefülltes Antragsformular, Ihren Reisepass im Original mit einer Fotokopie, einen Nachweis über eine Reisekrankenversicherung, Reservierungen für Hin- und Rückflüge, gebuchte Unterkünfte und einen Nachweis über ausreichende Mittel einreichen.
  • Bezahlen Sie die 80 Euro Visumgebühr im Bearbeitungszentrum, wenn Sie Ihren Antrag per Kredit- oder Debitkarte einreichen.
  • Sie zahlen außerdem eine Bearbeitungsgebühr in der Landeswährung an VFS Global, die je nach Land, aus dem Sie sich bewerben, unterschiedlich ist.
  • Bei Ihrem Termin nimmt das Büro biometrische Daten wie Ihre Fingerabdrücke und eine digitale aufFoto.
  • Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 15 Kalendertage, sofern keine weiteren Unterlagen erforderlich sind.

Arbeitsvisum

Jeder, der plant, nach Finnland zu gehen, um zu arbeiten und Geld zu verdienen, muss unabhängig von der Dauer des Aufenth alts ein Arbeitsvisum beantragen. Arbeitsvisa erlauben dem Inhaber in der Regel zunächst einen Aufenth alt von bis zu einem Jahr in Finnland und können dann von Finnland aus verlängert werden, vorausgesetzt, Sie arbeiten noch. Typische Arbeitsvisa lassen einen Einwohner nur in einem bestimmten Bereich arbeiten, was bedeutet, dass Sie den Job wechseln können, sobald Sie in Finnland sind, solange Sie die gleiche Art von Arbeit machen.

Arbeitsvisa werden weiter in verschiedene Arten von Genehmigungen unterteilt, darunter für Angestellte, die von einem finnischen Unternehmen eingestellt wurden, Selbständige, Forscher, Praktikanten, Au Pairs und viele mehr.

Visumgebühren und -antrag

Das Antragsverfahren für ein Arbeitsvisum erfolgt in zwei Schritten. Zunächst müssen Sie ein Enter Finland-Konto erstellen und Ihre Bewerbung über dieses einreichen. Sobald Ihr Antrag gesendet wurde, müssen Sie einen Termin vereinbaren, um Papierkopien aller Ihrer Dokumente physisch abzugeben und Fingerabdrücke abzugeben, was normalerweise über ein VFS Global-Büro erfolgt, obwohl es in einigen Fällen direkt über das nächstgelegene finnische Büro erfolgen kann Konsulat.

  • Zusätzlich zum elektronischen Antrag über Enter Finland reichen Sie Kopien Ihres Reisepasses und ein Foto von sich ein.
  • Abhängig von Ihrer Beschäftigungssituation muss Ihr finnischer Arbeitgeber auch Dokumente in Ihrem Namen bei der einreichenGeben Sie die Finnland-Website ein, aus der hervorgeht, dass Sie eingestellt wurden und einen existenzsichernden Lohn verdienen.
  • Der nächste Schritt besteht darin, einen Termin bei Ihrem zuständigen finnischen Konsulat oder VFS Global-Büro zu vereinbaren, um Papierkopien Ihrer Dokumente abzugeben und Ihre Fingerabdrücke abnehmen zu lassen.
  • Sie können die Visumgebühr bezahlen, wenn Sie den ersten Online-Antrag ausfüllen oder wenn Sie zu Ihrem Visumtermin erscheinen. Für Arbeitnehmer, die bei einem finnischen Unternehmen angestellt sind, oder für Selbstständige beträgt die Gebühr 490 Euro, die in der Landeswährung zu entrichten sind. Für alle anderen Arten von Arbeitsvisa beträgt die Gebühr 410 Euro.
  • Wenn Sie Ihren Termin in einem VFS Global-Büro vereinbaren, müssen Sie auch eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr zahlen.
  • Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel ein bis vier Monate, Bewerbungen für Selbstständige können jedoch länger dauern.

Studentenvisum

Wenn Sie zum Studieren nach Finnland ziehen, egal ob Sie für ein Hochschulprogramm zugelassen wurden oder für ein Semester im Ausland studieren, müssen Sie vor der Einreise nach Finnland ein Studentenvisum beantragen. Das Erstvisum ist normalerweise für ein Jahr gültig und wenn das Programm länger dauert, können Sie eine Verlängerung beantragen, sobald Sie in Finnland sind.

Das Antragsverfahren ist dem Arbeitsvisumverfahren sehr ähnlich. Alles beginnt auf der Enter Finland-Website, aber Sie wählen eine „Studien“-Anwendung anstelle einer Arbeit. Zusätzlich zu Ihrem Reisepass und Fotos von sich selbst benötigen Sie auch Unterlagen, die Ihre Aufnahme in ein Programm belegen, eine gültige Krankenversicherung, ausreichende finanzielle Mittel, um Ihren Lebensunterh alt zu bestreiten, undQuittung über gezahlte Studiengebühren (oder ein Stipendium).

Bewerber eines Studentenvisums müssen allerdings nur 350 Euro zusätzlich zur Bearbeitungsgebühr des Visazentrums bezahlen. Die meisten Studentenvisa werden innerhalb von 90 Tagen bearbeitet, daher sollten Sie Ihre Unterlagen mindestens drei Monate vor Studienbeginn einreichen.

Familienvisum

Wenn Sie ein Familienmitglied haben, das finnischer Staatsbürger oder rechtmäßiger Einwohner ist, kann diese Person möglicherweise Ihr Visum finanzieren. Der Antragsteller muss jedoch ein unmittelbarer Familienangehöriger sein, der zwei Jahre lang ein Ehepartner, Lebenspartner oder Konkubinatspartner eines anderen oder gleichgeschlechtlichen Geschlechts sein kann; ein Kind unter 18 Jahren; oder ein Elternteil oder Erziehungsberechtigter eines in Finnland lebenden Kindes. Wenn Sie ein Visum aufgrund familiärer Bindungen erh alten, dürfen Sie mit diesem Visum auch in Finnland studieren oder einen Job finden und arbeiten.

Genau wie bei den anderen finnischen Visa beginnen Sie mit der Beantragung auf der Enter Finland-Website. Wenn Ihr Sponsor auch dabei ist, nach Finnland zu ziehen und ein Arbeits- oder Studentenvisum zu beantragen, können Sie sich gleichzeitig bewerben, aber Sie müssen trotzdem Ihr eigenes Enter Finland-Konto erstellen und Ihren eigenen Antrag stellen.

Der Zusammenführende ist dafür verantwortlich nachzuweisen, dass er die antragstellenden Familienmitglieder finanziell unterstützen kann, aber der Antragsteller muss Unterlagen einreichen, die seine Beziehung zum Zusammenführenden belegen, wie z. B. Heiratsurkunde, Geburtsurkunde, Adoptionspapiere, usw. Wenn die Dokumente nicht aus einem nordischen Land stammen, müssen sie auch in dem Land legalisiert werden, das sie ausgestellt hat.

Zahlen Sie die Visagebühr entweder wannSie stellen den Online-Antrag oder beim Termin, der für einen Erwachsenen 470 Euro bzw. für ein Kind 240 Euro zuzüglich der Bearbeitungsgebühr beträgt. Die Bearbeitungszeit hängt von der Familienbeziehung, dem Staatsbürgerschaftsstatus des Zusammenführenden und davon ab, ob weitere Unterlagen erforderlich sind, aber nach finnischem Recht sollten sie innerhalb von neun Monaten abgeschlossen sein. Anträge für Kinder oder Adoptionen werden in der Regel beschleunigt.

Visa Overstays

Wenn Sie ein Tourist aus einem von der Visumpflicht befreiten Land sind oder Ihnen ein Schengen-Touristenvisum erteilt wurde, dürfen Sie sich innerhalb von 180 Tagen bis zu 90 Tage im Schengen-Raum aufh alten. Um herauszufinden, ob Sie unter dem Limit liegen, öffnen Sie einen Kalender und gehen Sie zu dem Datum, an dem Sie voraussichtlich den Schengen-Raum verlassen. Zählen Sie von dort aus 180 Tage zurück – etwa sechs Monate – und zählen Sie jeden Tag zusammen, an dem Sie sich in einem Schengen-Land aufgeh alten haben. Wenn diese Summe 90 oder weniger beträgt, ist alles in Ordnung.

Bei einer Aufenth altsdauer von über 90 Tagen haben Sie Ihr Visum überschritten und die Folgen können schwerwiegend sein. Die genaue Strafe hängt von dem Land ab, in dem Sie erwischt werden, und den besonderen Umständen, aber erwarten Sie mindestens eine Geldstrafe und möglicherweise eine Inhaftierung, Abschiebung oder ein erneutes Einreiseverbot in den Schengen-Raum.

Ihr Visum verlängern

Wenn Sie als Tourist zu Besuch sind und länger als 90 Tage bleiben müssen, ist es am sichersten, um eine Verlängerung zu bitten. In Finnland ist dies bei jeder Polizeidienststelle möglich. Allerdings müssen Sie einen längeren Aufenth alt mit einem triftigen Grund rechtfertigen, was notorisch schwer zu bewerkstelligen ist. Beispiele für Gründe sind höhere Gew alt wie eine Naturkatastrophe,medizinischer Notfall oder humanitäre Krise in Ihrem Heimatland. Es könnte auch an einem unerwarteten Ereignis wie einer Hochzeit oder einer Beerdigung liegen.

Unabhängig vom Grund liegt die Entscheidung vollständig im Ermessen des Beamten, der Sie unterstützt, und es gibt keine garantierte Möglichkeit, eine Verlängerung zu erh alten. Der wichtigste Teil, an den Sie sich erinnern sollten, ist, dass Sie die Verlängerung beantragen müssen, bevor Ihre ersten 90 Tage abgelaufen sind. Wenn Sie bis danach warten, haben Sie Ihr Visum bereits überschritten und können sofort abgeschoben werden.

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