Peruanische Zollbestimmungen

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Peruanische Zollbestimmungen
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Video: Peruanische Zollbestimmungen

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Anonim
Luftaufnahme der Anden zwischen Lima und Cerro de Pasco
Luftaufnahme der Anden zwischen Lima und Cerro de Pasco

Die Einreise nach Peru ist für die meisten Touristen ein unkomplizierter Vorgang, egal ob Sie am Flughafen Lima ankommen oder über Land aus einem Nachbarland nach Peru einreisen. In vielen Fällen ist es einfach, eine Touristenkarte für Tarjeta Andina auszufüllen und den Einwanderungsbeamten Ihren Reisepass vorzulegen.

Eine Sache, die sowohl zeitaufwändig als auch kostspielig sein kann, ist die Frage der peruanischen Zollbestimmungen. Bevor Sie nach Peru reisen, ist es gut zu wissen, was Sie einpacken können, ohne von zusätzlichen Zöllen betroffen zu sein.

Zollfreie Artikel

Laut SUNAT (der für Steuern und Zoll zuständigen peruanischen Verw altungsbehörde) können Reisende die folgenden Gegenstände nach Peru mitnehmen, ohne bei der Ankunft Zollgebühren zu zahlen:

  1. Container, die zum Transport der persönlichen Gegenstände eines Reisenden verwendet werden, wie z. B. Koffer und Taschen.
  2. Artikel für den persönlichen Gebrauch. Dazu gehören Kleidung und Accessoires, Toilettenartikel und Medikamente. Ein einzelner Reisender darf auch eine Einheit oder ein Set von Sportartikeln für den persönlichen Gebrauch pro Einreise mitnehmen. Reisende können auch andere Waren mitbringen, die sie vom Reisenden benutzen oder konsumieren oder die sie als Geschenk erh alten (solange sie nicht als Handelsartikel gedacht sind und der Gesamtwert 500 US-Dollar nicht übersteigt).
  3. Lesematerial. Dazu gehören Bücher, Zeitschriften und gedruckte Dokumente.
  4. Persönliche Geräte. Beispiele hierfür sind ein tragbares elektrisches Gerät für das Haar (z. B. ein Haartrockner oder Haarglätter) oder ein Elektrorasierer.
  5. Geräte zum Abspielen von Musik, Filmen und Spielen. Dies ist definiert als ein Radio, ein CD-Player oder eine Stereoanlage (letztere muss tragbar sein und darf nicht für den professionellen Gebrauch bestimmt sein) und bis zu maximal zwanzig CDs. Ein tragbarer DVD-Player und eine Videospielkonsole sowie bis zu 10 DVDs oder Videospiel-Discs pro Person sind ebenfalls erlaubt.
  6. Musikinstrumente sind ebenfalls erlaubt: Ein Blas- oder Saiteninstrument (muss tragbar sein).
  7. Video- und Fotoausrüstung, sofern sie für den persönlichen Gebrauch bestimmt ist. Dies ist wiederum auf eine Kamera oder Digitalkamera mit bis zu 10 Rollen Fotofilm beschränkt; eine externe Festplatte; zwei Speicherkarten für eine Digitalkamera, einen Camcorder und/oder eine Videospielkonsole; oder zwei USB-Speichersticks. Ein Camcorder mit 10 Videokassetten ist erlaubt.
  8. Weitere elektronische Geräte pro Person erlaubt: Ein tragbarer elektronischer Kalender/Organizer, ein Laptop mit Stromquelle, zwei Mobiltelefone und ein tragbarer elektronischer Taschenrechner.
  9. Zigaretten und Alkohol: Bis zu 20 Packungen Zigaretten oder 50 Zigarren oder 250 Gramm Drehtabak und bis zu drei Liter Spirituosen (mit Ausnahme von Pisco).
  10. Medizinische Geräte können ebenfalls zollfrei eingeführt werden. Dazu gehören alle notwendigen medizinischen Hilfsmittel oder Ausrüstungen für behinderte Reisende (z. B. ein Rollstuhl oder Krücken).
  11. Reisende können auch mitbringenein Haustier! Sie können damit rechnen, dass einige Reifen durchspringen, aber Haustiere können ohne Zollgebühren nach Peru gebracht werden.

Änderungen der Vorschriften

Perus Zollbestimmungen können sich ohne große Vorwarnung ändern (und einige Zollbeamte scheinen ihre eigenen Vorstellungen von den genauen Bestimmungen zu haben), also behandeln Sie die obigen Informationen als solide Richtlinie und nicht als unfehlbares Gesetz. Die Informationen werden aktualisiert, falls/sobald Änderungen auf der SUNAT-Website vorgenommen werden.

Wenn Sie deklarationspflichtige Waren mit sich führen, müssen Sie ein Gepäckdeklarationsformular ausfüllen und dem zuständigen Zollbeamten vorlegen. Sie müssen eine Zollgebühr zahlen, die von einem Bewertungsbeamten festgelegt wird. Der Beamte legt einen Mindestwert aller Artikel fest (die nicht von Zollgebühren befreit sind), auf die eine Zollgebühr von 20 % erhoben wird. Wenn der Gesamtwert aller Artikel 1.000 US-Dollar übersteigt, erhöht sich der Zollsatz auf 30 %.

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