Visumbestimmungen für Italien

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Visumbestimmungen für Italien
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Video: Visumbestimmungen für Italien

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Anonim
Brunnen auf dem Petersplatz, Rom, Italien
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Italien ist eines der meistbesuchten Länder der Welt und heißt jedes Jahr Millionen von internationalen Touristen willkommen, die antike Stätten besuchen, an Mittelmeerstränden faulenzen und die berühmteste Küche der Welt genießen. Jeder, der mit einem Reisepass aus den USA, Kanada, Mexiko, dem Vereinigten Königreich, der EU oder mehr als 50 anderen von der Visumpflicht befreiten Ländern reist, kann bis zu 90 Tage lang nur mit einem Reisepass einreisen, solange dieser nicht am abläuft mindestens drei Monate nach der geplanten Abreise.

Italien ist eines der 26 Länder, die den Schengen-Raum bilden, eine Gruppe europäischer Nationen, die die Grenzkontrollen untereinander abgeschafft haben. Da diese Länder als eine Einheit betrachtet werden, gilt die 90-Tage-Einreisebeschränkung für den gesamten Schengen-Raum und nicht für jedes einzelne Land. Zu den Ländern, die Teil dieses Abkommens sind, gehören Österreich, Belgien, die Tschechische Republik, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, M alta, die Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden und Schweiz.

Wenn Sie einen Reisepass aus einem nicht ausgenommenen Land haben, müssen Sie ein Schengen-Touristenvisum beantragen, um nach Italien einzureisen – was aucherlaubt dem Inhaber, sich bis zu 90 Tage lang frei im Schengen-Raum zu bewegen.

Jeder, der nicht aus der EU stammt und plant, für einen Zeitraum von mehr als 90 Tagen nach Italien zu ziehen, muss ein nationales Visum beantragen. Dies gilt für Arbeitnehmer, Studenten und Angehörige von Einwohnern Italiens.

Visumbestimmungen für Italien
Visumtyp Wie lange ist es gültig? Erforderliche Dokumente Antragsgebühren
Schengen-Touristenvisum 90 Tage in einem Zeitraum von 180 Tagen Kontoauszüge, Krankenversicherungsnachweis, Hotelreservierungen, Hin- und Rückflugtickets 80 Euro
Arbeitsvisum 1 Jahr Arbeitsvertrag, " nulla osta" 116 Euro
Studentenvisum Programmdauer Zulassungsbescheid zum Bildungsprogramm & Nachweis über finanzielle Mittel, Krankenversicherung und Unterkunft 50 Euro
Familienvisum 1 Jahr " Nulla osta ", Bescheinigung über die Verwandtschaftsbeziehung 116 Euro

Schengen-Touristenvisum

Nur Staatsangehörige bestimmter Länder müssen ein Touristenvisum beantragen, aber das italienische Außenministerium bietet ein benutzerfreundliches Tool, mit dem Sie feststellen können, ob Sie eines benötigen oder nicht. Wenn Sie einen Reisepass aus einem nicht ausgenommenen Land haben, können Sie mit dem Schengen-Touristenvisum 90 Tage lang frei durch Europa reisen, ebenso wie einVisumbefreiter Besucher kann. Je nachdem, wofür Sie zugelassen sind, erlaubt Ihnen das Touristenvisum möglicherweise mehrere Einreisen in den Schengen-Raum oder nur eine, also achten Sie genau darauf, was auf Ihrem Visum steht.

Visumgebühren und -antrag

Wenn Sie ein Schengen-Touristenvisum benötigen, bestätigen Sie zunächst, dass Sie den Antrag über das richtige Land stellen. Wenn Sie nur Italien besuchen oder Italien das Hauptziel Ihrer Reise ist – was die meisten Tage bedeutet – müssen Sie einen Antrag über ein italienisches Konsulat stellen. Wenn Sie mehrere Länder für die gleiche Anzahl von Tagen besuchen, aber Italien der erste Schengen-Bezirk ist, den Sie besuchen, müssen Sie sich auch bei einem italienischen Konsulat bewerben.

  • Finden Sie das nächstgelegene italienische Konsulat und vereinbaren Sie einen Termin zur Vorlage Ihrer Dokumente.
  • Bringen Sie ein ausgefülltes Antragsformular, Ihren Reisepass, ein Farbfoto von sich, Kontoauszüge zum Nachweis Ihrer finanziellen Mittel, Hin- und Rückflug, Reiseversicherung und Unterkunft für die gesamte Reise mit.
  • Die Visumgebühr in Höhe von 80 Euro ist zum Zeitpunkt Ihres Termins per Postanweisung oder Bankscheck in der Landeswährung zu entrichten. Den aktuellen Wechselkurs finden Sie auf der Webseite Ihres Konsulats.
  • Wenn Ihr Antrag genehmigt wird, wird Ihnen Ihr Reisepass innerhalb von sieben bis 14 Tagen mit dem darin angebrachten Visum per Post zugeschickt.

Arbeitsvisum

Wenn Sie zum Arbeiten nach Italien ziehen möchten, müssen Sie ein nationales Langzeitvisum beantragen. Diese Visa werden Personen erteilt, denen bereits eine Stelle von einem italienischen Unternehmen angeboten wurde oder die selbstständig sind und in Italien geschäftlich tätig sind. Diese Visa sindzunächst für Zeiträume bis zu einem Jahr genehmigt, aber Sie müssen bei der Ankunft eine Aufenth altskarte bei der örtlichen Polizeistation – Questura – beantragen, die jährlich verlängert werden kann.

Visumgebühren und -antrag

Der erste Schritt besteht darin, die nulla osta lavoro zu erh alten, eine Arbeitserlaubnis, die von der italienischen Einwanderungsbehörde der Provinz ausgestellt wird (die Behörde ist Sportello Unico dell’Immigrazione). Wenn Sie von einem italienischen Unternehmen eingestellt wurden, ist Ihr Arbeitgeber für diesen Schritt verantwortlich. Es ist komplizierter, wenn Sie ein Visum für selbstständige Erwerbstätigkeit beantragen, da Sie in Italien einen Bevollmächtigten beauftragen müssen, der diesen Schritt für Sie erledigt.

Sobald die italienische Einwanderungsbehörde dem Antrag zugestimmt hat, schickt sie die Nulla Osta an Ihr örtliches italienisches Konsulat in Ihrem Heimatland, wo Sie einen Termin vereinbaren müssen, um die restlichen Dokumente abzugeben.

  • Bringen Sie ein ausgefülltes Antragsformular, Ihren Reisepass und ein Farbfoto von sich mit.
  • Sie zahlen die Visumgebühr zum Zeitpunkt Ihres Termins in Höhe von 116 Euro, zahlbar in der Landeswährung per Postanweisung oder Bankscheck.
  • Nach Ihrem Termin dauert die Bearbeitungszeit etwa zwei Wochen, bis Ihnen Ihr Reisepass mit dem darin enth altenen Visum per Post zugeschickt wird.

Studentenvisum

Italien ist das begehrteste Land der Welt für Auslandsstudenten und seine vielen renommierten Universitäten – die zu den ältesten in ganz Europa gehören – ziehen auch viele Ausländer an, die Vollzeit studieren. Egal, ob Sie für ein Semester im Ausland studieren oder sich einschreibeneiner italienischen Universität, wenn Sie länger als 90 Tage in Italien bleiben, müssen Sie ein Studentenvisum beantragen.

Wenn Sie aus einem visumfreien Land kommen und Ihr Programm weniger als 90 Tage dauert – wie z. B. ein Sommerprogramm – benötigen Sie kein Visum zum Studieren und können als Tourist einreisen. Wenn Sie aus einem nicht ausgenommenen Land stammen und Ihr Programm weniger als 90 Tage dauert, beantragen Sie ein Schengen-Touristenvisum und geben Sie an, dass der Grund Ihrer Reise ein Bildungsgrund ist (wodurch auch die Visumgebühr entfällt).

Studentenvisa werden für die Dauer des Programms bis zu einem Jahr erteilt, und alle Visuminhaber müssen bei der örtlichen Polizeistation (Questura) bei ihrer Ankunft in Italien eine Aufenth altskarte beantragen. Für Programme, die länger als ein Jahr dauern, können Sie Ihre Aufenth altskarte innerhalb Italiens erneuern.

Visumgebühren und -antrag

Wie bei allen italienischen Visa müssen Sie Ihre Dokumente nach Terminvereinbarung persönlich beim nächstgelegenen Konsulat abgeben.

  • Bringen Sie Ihr ausgefülltes Bewerbungsformular, Ihren Reisepass, ein Farbfoto von sich, ein Zulassungsschreiben für ein Bildungsprogramm, einen Nachweis über finanzielle Mittel, eine Reiseversicherung und einen Unterkunftsnachweis mit.
  • Der Zulassungsbescheid muss in italienischer Sprache verfasst sein und die Kontaktinformationen eines Schulverw alters mit Wohnsitz in Italien enth alten.
  • Die Gebühr für ein Studentenvisum beträgt 50 Euro, die in der Landeswährung per Postanweisung oder Bankscheck zu entrichten ist. Den aktuellen Wechselkurs finden Sie auf der Website Ihres Konsulats.
  • Visa werden in der Regel innerhalb von zwei Wochen nach Ihrem Termin bearbeitet. Wenn genehmigt,Ihr Reisepass wird Ihnen mit Ihrem darin angebrachten Visum per Post zugeschickt.

Familienvisum

Wenn Sie Ihren rechtmäßigen Wohnsitz in Italien haben, können Sie Ihren Ehepartner oder Lebenspartner gleichen oder anderen Geschlechts, Ihr minderjähriges Kind, Ihr über 18-jähriges Kind, das von Ihnen unterh altsberechtigt ist, oder Ihre Eltern, wenn diese älter sind, sponsern 65, um sich Ihnen anzuschließen, indem Sie ein Familienvisum beantragen. Das Familienvisum gilt nur, wenn der Zusammenführende einen rechtmäßigen Wohnsitz in Italien hat – z. B. mit einem Arbeits- oder Studentenvisum –, aber kein Bürger Italiens oder eines anderen EU-Landes ist. Im letzteren Fall gibt es ein strafferes Verfahren, das über die Polizeistation in Italien abgewickelt wird.

Visumgebühren und -antrag

Das anfängliche Verfahren zur Erlangung eines Familienvisums ist ähnlich wie bei einem Arbeitsvisum – der Zusammenführende muss sich bereits in Italien aufh alten und bei der Einwanderungsbehörde in der Provinz, in der er seinen Wohnsitz hat, eine Nulla Osta für seine Familienmitglieder beantragen. Sobald die Nulla Osta genehmigt ist, kann der Antragsteller einen Termin beim italienischen Konsulat in seinem Heimatland vereinbaren.

  • Der Antragsteller muss zum Termin einen ausgefüllten Antrag, einen Reisepass, ein Farbfoto und Rechtsbescheinigungen mitbringen, aus denen die Beziehung zum Sponsor hervorgeht.
  • Alle Urkunden müssen legalisiert und ins Italienische übersetzt werden.
  • Die Gebühr für das Familienvisum beträgt 116 Euro und muss per Postanweisung oder Bankscheck in der Landeswährung bezahlt werden.
  • Wenn keine weiteren Informationen benötigt werden oder etwas geklärt werden muss, werden Familienvisa in der Regel innerhalb von zwei Wochen genehmigt.

Visa Overstays

ObSie aus einem visafreien Land kommen oder Ihnen ein Schengen-Touristenvisum erteilt wurde, dürfen Sie sich innerhalb von 180 Tagen bis zu 90 Tage in Italien und im gesamten Schengen-Raum aufh alten. Um sicherzustellen, dass Sie nicht hinübergehen, ziehen Sie einen Kalender heraus und gehen Sie zu dem Datum, an dem Sie voraussichtlich den Schengen-Raum endgültig verlassen. Zählen Sie von dort aus 180 Tage zurück – ungefähr sechs Monate – und zählen Sie alle Tage zusammen, an denen Sie sich in einem Land des Schengen-Raums aufgeh alten haben. Wenn die Summe 90 oder weniger beträgt, brauchen Sie sich keine Sorgen zu machen.

Wenn Sie mehr als 90 Tage zählen, werden Sie Ihr Visum überschreiten, was ein ernstes Problem darstellt. Die genaue Strafe hängt von Ihren besonderen Umständen und dem Land ab, in dem Sie erwischt werden, aber erwarten Sie alles von einer saftigen Geldstrafe bis hin zu Inhaftierung, Abschiebung und einem Rückkehrverbot.

Ihr Visum verlängern

Wenn Sie Ihren Urlaub um mehr als 90 Tage verlängern möchten, können Sie eine Verlängerung beantragen, benötigen dafür aber einen triftigen Grund. Mögliche Gründe sind eine Naturkatastrophe, eine humanitäre Krise, ein medizinischer Notfall oder ein unerwarteter Todesfall. Sie müssen eine Polizeidienststelle in Italien aufsuchen, um die Verlängerung zu beantragen, und die endgültige Entscheidung liegt bei dem Beamten, der Ihnen zufällig hilft. Am wichtigsten ist, dass Sie die Verlängerung beantragen müssen, bevor Ihr ursprüngliches 90-Tage-Limit abläuft. Wenn Sie bis danach warten, haben Sie Ihr Visum bereits überschritten und können sofort abgeschoben werden.

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