Visumbestimmungen für Deutschland
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Video: Visumbestimmungen für Deutschland

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Video: Welches Sprachniveau brauche ich für das Visum für Deutschland ? 2024, November
Anonim
Luftbild der Berliner Skyline mit Fernsehturm Frehnsehturm, Berlin, Deutschland
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Wenn Sie eine Reise nach Deutschland planen, können Sie Deutschland wahrscheinlich besuchen, ohne ein spezielles Visum zu beantragen. Reisende aus mehr als 50 Ländern und Territorien – darunter die USA, Kanada, Großbritannien, Japan und Mexiko – sind von der Visumspflicht befreit, wenn sie Deutschland für einen Zeitraum von bis zu 90 Tagen innerhalb von sechs Monaten besuchen. Das einzige, was Sie brauchen, ist ein gültiger Reisepass, der nicht mindestens drei Monate nach dem geplanten Rückreisedatum abläuft. Wenn Sie also über eine Reise nach Deutschland nachdenken, ist jetzt ein guter Zeitpunkt, das Ablaufdatum zu überprüfen Datum Ihres Reisepasses.

Wenn Ihre Reise nach Deutschland Teil einer größeren Reise durch Europa ist, gelten für die 26 Länder, die den als Schengen-Raum bekannten Raum bilden, dieselben Visabestimmungen. Innerhalb des Schengen-Raums können Sie ohne internationale Kontrollpunkte Grenzen überschreiten, und die 90-Tage-Grenze gilt für das gesamte Gebiet, nicht für jedes einzelne Land. Zu den Ländern, die Teil dieses Abkommens sind, gehören Österreich, Belgien, die Tschechische Republik, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, M alta, die Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden und Schweiz.

Es gibt zwei große Arten von Visa, je nachdem, wie lange Sie in Deutschland bleiben möchten: das Schengen-Touristenvisum und nationale Langzeitvisa. Ersteres gilt für Staatsangehörige aus nicht von der Ausnahme befreiten Ländern, die planen, Deutschland oder den Schengen-Raum zu besuchen, und gibt ihnen die gleichen Rechte wie von der Visumpflicht befreite Staatsangehörige, 90 Tage lang frei zu reisen.

Nationale Langzeitvisa sind spezifisch für Deutschland und werden von allen Nicht-EU-Bürgern benötigt, die planen, länger als 90 Tage im Land zu leben, zu arbeiten oder zu studieren. In der Regel müssen ausländische Staatsangehörige vor der Einreise nach Deutschland ein entsprechendes Visum beantragen und nach der Einreise eine Erlaubnis zum Daueraufenth alt erh alten.

Bürger der Vereinigten Staaten, Australiens, Kanadas, Israels, Japans, Neuseelands, der Schweiz und Südkoreas können jedoch genau wie EU-Bürger ihre Aufenth altserlaubnis in Deutschland ohne Visum beantragen. Anstatt wie üblich vor dem Umzug nach Deutschland ein Visum zu beantragen, können Bürger mit einem Reisepass aus einem dieser Länder den Einwanderungsprozess nach der Ankunft beginnen und beenden.

Zum Beispiel wird einem amerikanischen Staatsbürger, der in den Vereinigten Staaten lebt, ein neuer Job in Deutschland angeboten. Diese Person kann zusammen mit ihren unmittelbaren Familienangehörigen ihre Sachen packen und nach Deutschland ziehen, ohne jemals ein deutsches Konsulat in den USA zu betreten. Der amerikanische Staatsbürger reist als Tourist nach Deutschland ein und darf sich 90 Tage lang im Land aufh alten Zeit müssen sie ihre Erlaubnis zum Daueraufenth alt bei der örtlichen Ausländerbehörde bzw. Ausländerbehörde beantragenweiterhin in Deutschland leben und arbeiten.

Visumbestimmungen für Deutschland
Visumtyp Wie lange ist es gültig? Erforderliche Dokumente Antragsgebühren
Schengen-Touristenvisum 90 Tage in einem Zeitraum von 180 Tagen Kontoauszüge, Krankenversicherungsnachweis, Hotelreservierungen, Hin- und Rückflugtickets Bis zu 80 Euro
Studentenvisum Sechs Monate Zulassungsbescheid, Nachweis der finanziellen Mittel, Nachweis ausreichender Sprachkenntnisse, ggf. einschlägiger Studienabschluss 75 Euro
Arbeitsvisum Sechs Monate Stellenangebot in Deutschland, relevante Qualifikationen, Finanzierungsnachweis 75 Euro
Familienzusammenführungsvisum Variiert Verwandtschaftsnachweis, Nachweis ausreichender Sprachkenntnisse, Wohnungsnachweis in Deutschland Bis zu 75 Euro

Schengen-Touristenvisum

Wenn Sie einen Reisepass aus einem der nicht ausgenommenen Länder haben, müssen Sie ein Schengen-Touristenvisum beantragen, um Deutschland zu besuchen. Reisende mit dem Visum können Deutschland und die anderen Schengen-Staaten für bis zu 90 Tage besuchen und können den Schengen-Raum verlassen und wieder betreten oder nicht, abhängig von den Bedingungen des Visums.

Visumgebühren und -antrag

Zunächst musst du dich vergewissernBeantragen Sie Ihr Schengen-Touristenvisum beim richtigen Konsulat. Wenn Ihre Reise nur nach Deutschland geht oder Sie die meisten Tage in Deutschland verbringen, stellen Sie Ihren Antrag beim nächstgelegenen deutschen Konsulat in Ihrem Heimatland. Wenn Sie die gleiche Anzahl von Tagen zwischen Deutschland und einem anderen Land oder mehreren Ländern verbringen, beantragen Sie dies beim Konsulat des Schengen-Landes, in dem Sie zuerst ankommen.

Wenn Sie zu Ihrem Termin im deutschen Konsulat erscheinen, müssen Sie Folgendes angeben:

  • Schengen-Visumantrag
  • Gültiger Reisepass
  • Zwei identische Fotos (35 x 45 Millimeter)
  • Reiseversicherung
  • Hin- und Rückflugplan
  • Unterkunftsnachweis (Hotelreservierungen oder notariell beglaubigte Schreiben von Gastgebern in Frankreich)
  • Finanzierungsnachweise (z. B. Kontoauszüge, Geh altsabrechnungen, Arbeitsnachweise etc.)

Die Gebühr für das Schengen-Touristenvisum beträgt 80 Euro, zahlbar zum aktuellen Wechselkurs in der Landeswährung, aber Rabatte und Befreiungen sind für bestimmte Gruppen verfügbar, wie z. B. europäische Staatsangehörige aus Ländern außerhalb der EU, Studenten oder Lehrer, die zu Bildungszwecken reisen, und kleine Kinder.

Die Bearbeitung vollständiger Bewerbungen dauert zwischen zwei Tagen und zwei Wochen, je nach Nationalität des Bewerbers. Sie sollten Ihr Touristenvisum mindestens drei Wochen vor Ihrer geplanten Abreise beantragen, um sicherzustellen, dass Sie es rechtzeitig erh alten.

Studentenvisum

Deutschland bietet zwei Arten von Studentenvisa an, eines für Studenten, die in eine Schule aufgenommen wurdenund ein weiteres für Studieninteressierte, die sich in Deutschland bewerben müssen. Für beide Visa müssen Sie nachweisen, dass Sie über die erforderlichen Sprachkenntnisse verfügen, wenn Ihr Programm auf Deutsch ist, und über die Mittel verfügen, um Ihren Lebensunterh alt während Ihres Auslandsaufenth alts zu bestreiten.

Wenn du bereits an einer deutschen Schule angenommen wurdest, musst du deinen Zulassungsbescheid vorlegen und auch alle relevanten Abschlüsse oder Schulleistungen, die für das Programm erforderlich sind, z. B. dein Abschlusszeugnis, wenn du' Wiedereinstieg ins Masterstudium. Sobald Sie in Deutschland sind, müssen Sie die Umwandlung Ihres Visums in eine Aufenth altserlaubnis beantragen.

Das Visum für Studieninteressierte erlaubt es Visa-Inhabern, sich für drei Monate in Deutschland aufzuh alten – verlängerbar bis zu sechs Monate –, während sie akademische Programme suchen und sich bewerben. Auch wenn Sie als Tourist für drei Monate ohne Visum nach Deutschland einreisen können, müssen Sie dennoch vor Ihrem Umzug das Studienbewerbervisum beantragen. Mit dem Studienbewerbervisum können Sie Ihre Aufenth altskarte in Deutschland beantragen und erh alten, sofern Sie zu einem Studiengang zugelassen werden. Wenn Sie kein Studienbewerbervisum haben, müssen Sie in Ihr Heimatland zurückkehren und von dort aus den gesamten Visumsprozess starten.

Die Gebühr für das Studentenvisum beträgt 75 Euro, zahlbar zum aktuellen Wechselkurs der Landeswährung.

Arbeitsvisum

Wenn Sie in Deutschland leben und Geld verdienen und nicht aus einem visumfreien Land kommen, müssen Sie vor dem Umzug ein Arbeitsvisum beantragen. Arbeitsvisa gelten für Personen, die bereits von einem deutschen Unternehmen eingestellt wurden, Selbständige,Unternehmer oder hochqualifizierte Arbeitssuchende, die in Deutschland Arbeit suchen möchten.

Sie müssen je nach Art des Arbeitsvisums, das Sie beantragen, umfangreiche Unterlagen vorlegen, um Ihren Job und Ihre Fähigkeiten nachzuweisen. Beispiele hierfür sind ein Arbeitsvertrag mit angegebenem Geh alt, eine Berufslizenz oder ein Abschluss, ein detaillierter Geschäftsplan und ein Arbeitsportfolio. Am wichtigsten ist, dass Sie nachweisen müssen, dass Sie während Ihres Aufenth alts in Deutschland über ausreichende Mittel verfügen, um Ihren Lebensunterh alt zu bestreiten, entweder durch Ihre eigenen Ersparnisse oder durch das Geh alt Ihrer neuen Stelle.

Die Gebühr für das Arbeitsvisum beträgt 75 Euro, die Sie während des Termins zum aktuellen Wechselkurs in der Landeswährung bezahlen.

Visum für Familienzusammenführung

Sowohl deutsche Staatsbürger als auch rechtmäßige Einwohner können unmittelbare Familienmitglieder nach Deutschland holen, um bei ihnen zu leben, indem sie ein Visum zur Familienzusammenführung beantragen. Anspruchsberechtigte Verwandte sind der gleichgeschlechtliche oder andersgeschlechtliche Ehepartner, Verlobte, minderjährige Kinder und Eltern. Wenn der Antragsteller aus einem der visumfreien Länder stammt, kann er visumfrei nach Deutschland ziehen und bei der Einreise seine Aufenth altserlaubnis beantragen.

Für diejenigen, die ein Visum benötigen, müssen Sie folgende Dokumente beim deutschen Konsulat vorlegen:

  • Ausgefülltes Bewerbungsformular
  • Erklärung der Richtigkeit der Angaben
  • Gültiger Reisepass des Antragstellers
  • Passkopie des Familienmitglieds der Pate
  • Passfotos
  • Zertifikat, das die Verwandtschaft bestätigt (z. B. Heiratsurkunde, Geburtsurkunde, Antrag auf beabsichtigte Eheschließung usw.)
  • Deutschkenntnisse auf mindestens A1-Niveau (Ausnahmen gelten)
  • Wohnungsnachweis in Deutschland
  • Einladungsschreiben des fördernden Familienmitglieds

Die Gebührenstruktur hängt davon ab, ob das bereits in Deutschland lebende Familienmitglied deutscher Staatsbürger oder ein rechtmäßiger Einwohner ist. Die Familienangehörigen von deutschen Staatsbürgern können ihren Visumantrag kostenlos stellen, während Familienangehörige von rechtmäßigen Einwohnern die landesübliche Visumgebühr von 75 Euro zahlen müssen, zahlbar in der Landeswährung.

Visa Overstays

Wenn Sie Deutschland aus einem von der Visumpflicht befreiten Land – einschließlich der USA – besuchen, können Sie sich nur 90 Tage von einem Zeitraum von 180 Tagen im Land und im umliegenden Schengen-Raum aufh alten. Um herauszufinden, ob es auf Sie zutrifft, ziehen Sie einfach einen Kalender heraus und suchen Sie das letzte Datum, an dem Sie voraussichtlich in einem Schengen-Land sind. Zählen Sie dann sechs Monate rückwärts und zählen Sie jeden Tag hoch, den Sie in dieser Zeit in einem Schengen-Land verbracht haben. Wenn die Anzahl der Tage mehr als 90 beträgt, müssen Sie früher abreisen oder riskieren, Ihr Visum zu überschreiten.

Die genaue Strafe für die Überschreitung Ihres Visums hängt von dem Land ab, in dem Sie sich aufh alten, und Ihrer individuellen Situation, aber Deutschland ist notorisch streng. Mögliche Strafen sind eine Geldstrafe, Abschiebung, Inhaftierung und die vorübergehende Unfähigkeit, in den Schengen-Raum zurückzukehren.

Ihr Visum verlängern

Die Verlängerung Ihres Schengen-Touristenvisums ist nicht einfach, aber unter extremen Umständen möglich. In Deutschland können Sie eine Verlängerung nur bei der Berliner Ausländerbehörde in der Lise-Meitner-Straße beantragen.

Du wirst brauchenUnterlagen, die Ihre Rechtfertigung für einen längeren Aufenth alt belegen, und mögliche Gründe sind ein medizinischer Notfall, eine Naturkatastrophe, eine Krise in Ihrem Heimatland oder eine unvorhersehbare Beerdigung, aber die Entscheidung, Ihr Visum zu verlängern, liegt ausschließlich im Ermessen des Beamten, der Ihnen hilft. Das Wichtigste ist, die Verlängerung zu beantragen, bevor Ihr aktuelles Visum abläuft. Wenn Sie zu lange warten, haben Sie Ihr Visum bereits überschritten und können sofort abgeschoben werden.

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